Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben
- Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Routinemäßigen Untersuchungen der Mitarbeiter nach den Richtlinien der BG.
- Beratung der Unternehmensführung bei Auftreten medizinischer Problematiken der Mitarbeiter wie z.B. Wiedereingliederung.
- Begehung der Arbeitsplätze und ASA Sitzungen nach den Vorschriften der BG.
- Beratungen der Unternehmensführung zu Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung und Beratung der Mitarbeiter zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz.